Erklärung zur Unparteilichkeit der Berlin Cert GmbH

Die Mitarbeiter der Berlin Cert treffen die Prüf- und Zertifizierungsentscheidungen unabhängig von etwaigen Eigen- oder Fremdinteressen nur aufgrund von fachlichen oder normativen Vorgaben. Dabei sind die Entscheidungsträger fachlich unabhängig und können nicht angewiesen werden, eine Entscheidung anders zu treffen, als sie aufgrund der objektiv vorliegenden Nachweise nachvollziehbar ist. Aufgrund von gesellschaftsrechtlichen Regelungen kann über die Gesellschafterversammlung kein Einfluss auf die Entscheidungsfindung im Prüf- oder Zertifizierungsverfahren ausgeübt werden. Durch den Einsatz eines Gremiums zur Sicherung von Unabhängigkeit und Unparteilichkeit wird der Status in Bezug auf Unparteilichkeit und Unabhängigkeit regelmäßig überwacht.