Erklärung zur Vertraulichkeit der Berlin Cert GmbH

Die Berlin Cert erklärt hier in eigener Verantwortlichkeit, alle ihr anvertrauten vertraulichen Informationen und Gegenstände zu schützen und die Vertraulichkeit darüber zu wahren. Die Vertraulichkeit wird insbesondere durch folgende Maßnahmen sichergestellt:

  1. Die Vertraulichkeit ist gegenüber jedermann, insbesondere gegenüber Kunden, Lieferanten und Besuchern, zu wahren.
  2. Bei allen internen und externen Mitarbeitern und sowie weiteren Dienstleistern, Prozessbeteiligten oder Mitnutzern unserer Ressourcen ist die Vertraulichkeit vertraglich geregelt. Zur Sicherstellung bestehen Vertragsvorlagen, die rechtlich überprüft und im Zusammenhang mit den Regelungen zur Vertraulichkeit nicht abgeschwächt werden dürfen.
  3. Alle personalgebundenen Daten von internen und externen Mitarbeitern sowie Daten, die im Zuge von Audits oder Prüfungen bekannt gewordenen Daten, werden streng vertraulich behandelt. Diese personalgebundenen Daten sind nur einem festgelegten Kreis von Mitarbeitern zugänglich, was durch Schlüsselregelungen und einer variablen Rechteverwaltung geregelt ist.

Ausgenommen von der Vertraulichkeiten gegenüber unseren Kunden gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unserer Zertifizierordnung sind ausdrücklich:

  1. Die im Rahmen von Akkreditierungen und Benennungen zu erfolgenden Begutachten von Dokumenten und Observed Audits durch die Benennenden Behörden und Akkreditierungsstellen.
  2. Die im Rahmen von gesetzlichen Vorgaben zu erbringenden Meldepflichten gegenüber Behörden und nachgeordneten Stellen.